Photovoltaik
Kollektoren
Wechselrichter
Vorteile Mit der Anschaffung und dem Betrieb einer eigenen Photovoltaikanlage können Sie interessante und nützliche steuerliche Abschreibungen geltend machen.
Abschreibung allgemein:
Die Herstellungskosten (Investitionssumme) einer PV-Anlage können bei gewerblicher
Nutzung, entsprechend der amtlichen AFA Tabelle des Bundesfinanzministeriums
für die Nutzungsdauer von 20 Jahren steuerlich abgeschrieben werden. Es
kann zwischen linearen oder einem degressivem Abschreibungssatz gewählt
werden. Beim linearen Abschreibungssatz beträgt die Abschreibung während
der gesamten Laufzeit jährlich 5 %. Bei einer Einstufung der PV-Anlage
als „Solaranlage“ durch das Finanzamt beträgt die Nutzungsdauer
10 Jahre und es können dann höhere Abschreibungen (10%) geltend gemacht
werden. Bei dem degressiven Verfahren kann pro Jahr das doppelte des linearen
Prozentsatzes (max. 20%) abgeschrieben werden. Der Abschreibungsbetrag sinkt
dann von Jahr zu Jahr.
Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe:
Ein kleiner/mittlerer Betrieb in diesem Sinne liegt vor, wenn das steuerliche
Betriebsvermögen zum Schluß der Anschaffung oder Herstellung des
Wirtschaftsgutes vorangehenden Wirtschaftsjahres nicht größer als
204.517.-Euro ist. Diese Voraussetzung gilt bei Betrieben, die den Gewinn durch
Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, als erfüllt.
Weitere Voraussetzung ist, daß im Jahr der Anschaffung eine sog. Ansparabschreibung
gebildet wurde. In der Regel ist dies unproblematisch. Bei Kleingewerbetreibenden
und Freiberuflern ist dies häufig der Fall. Zusätzlich zur linearen
oder degressiven AFA können dann 20% innerhalb der ersten 5 Jahre abgeschrieben
werden. Innerhalb dieser 5 Jahre kann der Steuerpflichtige frei wählen,
wann und in welcher Höhe er dies nutzt.
Versicherungsschutz...wertvolles Absichern
Da für eine Photovoltaikanlage verhältnismäßig hohe Summen investiert werden, ist eine entsprechende Versicherung unerlässlich.
Insbesondere bei zunächst fremdfinanzierten Anlagen dient die Versicherung zum Schutz vor einem Vermögensschaden.
Grundsätzlich gibt es zweierlei Risiken:
– Fremd - und Vermögensschaden -
Für durch Bau und Betrieb der Anlage verursachte Fremdschäden haftet der Bauherr bzw. Betreiber. Dieses Risiko lässt sich durch eine Haftpflichtversicherung abdecken, was am einfachsten durch Einbeziehung in die private Haftpflichtversicherung geschehen könnte.
Schäden an der Anlage selbst (Eigentumsschaden) durch Diebstahl, Vandalismus, Umwelteinflüsse, Konstruktionsmängel oder technische Defekte können durch eine spezielle Versicherung abgedeckt werden. Schadensersatz bei längeren Stillstandszeiten der Anlage wird ebenfalls von der Versicherung übernommen.
Sicherheit
Die Energieversorgungsunternehmen (Netzbetreiber) sind per Gesetz
(Erneuerbarem-Energie-Gesetz) dazu verpflichtet, Ihnen über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren die Einspeisevergütung je erzeugte kWh zu vergüten und abzunehmen.
Sie erhalten von uns ein komplettes Versicherungspaket, das sowohl einen Defekt an Ihrer Photovoltaikanlage, als auch den daraus entstehenden Ertragsausfall abdeckt.
Wir verwenden ausschließlich Produkte die sich seit Jahren auf diesem Markt bewährt haben.
Auf die Solarmodule gewährt der Hersteller einer 25-jährige Leistungsgarantie und eine 10-jährige Produktgarantie.
Bei den Wechselrichtern erhalten Sie eine Garantie von 5 Jahre (auf Wunsch auch 10 Jahre erhältlich).
Empfehlung
Solange der Kreditsatz unter dem durchschnittlichen Anlagezinssatz liegt, ist es unter Renditegesichtspunkten sinnvoll den Kredit in Anspruch zu nehmen.
Energiegewinnung Die Solarzellen in den einzelnen Modulen erzeugen auf direktem Weg elektrische Energie aus dem auftreffenden Licht. Es handelt sich dabei um Gleichstrom, wie er auch aus Batterien entnommen werden kann. | |
Stromumwandlung Der von den Modulen erzeugte Gleichstrom wird anschließend in netzkonformen Wechselstrom (230 Volt Wechselspannung) umgewandelt. Diese Aufgabe übernimmt der Wechselrichter. | |
Energienutzung Nach der Erzeugung und Umwandlung des Solarstroms erfolgt die Nutzung. Die gewonnene Energie wird einfach in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ein eigener Stromzähler mißt die erzeugte Energie, die vom Netzbetreiber besonders vergütet wird. |
Wartung
Installation
Beratung
Planung
Der Eigenbedarf Ihrer Photovoltaikanlage ist nach wie vor sehr rentabel
Hier ein paar interessante Links
- Prinzip der Photovoltaikanlage
- Förderungen
- Steuerliche Vorteile
- Versicherungsschutz
- Rendite
- Sicherheit
- Standort